E-Rechnung und Ausland: die Grenzen der Pflicht

Die Pflicht endet an der Grenze — die Kür nicht unbedingt.

Die deutsche Pflicht ist eine Inlandsregel

Die Ausstellungspflicht betrifft Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Rechnungen an Kunden im Ausland fallen nicht darunter — dort dürfen Sie weiterhin Papier oder PDF verwenden.

EU-Kunden: eigene Regeln im Anmarsch

Andere Länder haben eigene Fahrpläne — Frankreich etwa führt die Pflicht über zugelassene Plattformen ein, Belgien setzt auf das Peppol-Netzwerk. Maßgeblich sind die Regeln des Landes, dessen Recht die Rechnung unterliegt; für die typische innergemeinschaftliche Lieferung aus Deutschland bleibt die deutsche Rechnung formfrei.

Pflichtangaben bleiben Pflichtangaben

Unabhängig vom Format: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gehören USt-IdNr. beider Seiten und der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung; bei Reverse-Charge-Leistungen der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Freiwillig strukturiert kann trotzdem klug sein

Große Auslandskunden verarbeiten Rechnungen automatisch. Da XRechnung und Factur-X/ZUGFeRD auf derselben EU-Norm EN 16931 beruhen, ist eine strukturierte Rechnung oft auch grenzüberschreitend willkommen — nur verpflichtet ist dazu niemand.

Direkt loslegen: kostenlose XRechnung im Browser erstellen — ohne Registrierung, Daten bleiben lokal.

Quellen