E-Rechnung und Ausland: die Grenzen der Pflicht
Die Pflicht endet an der Grenze — die Kür nicht unbedingt.
Die deutsche Pflicht ist eine Inlandsregel
Die Ausstellungspflicht betrifft Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Rechnungen an Kunden im Ausland fallen nicht darunter — dort dürfen Sie weiterhin Papier oder PDF verwenden.
EU-Kunden: eigene Regeln im Anmarsch
Andere Länder haben eigene Fahrpläne — Frankreich etwa führt die Pflicht über zugelassene Plattformen ein, Belgien setzt auf das Peppol-Netzwerk. Maßgeblich sind die Regeln des Landes, dessen Recht die Rechnung unterliegt; für die typische innergemeinschaftliche Lieferung aus Deutschland bleibt die deutsche Rechnung formfrei.
Pflichtangaben bleiben Pflichtangaben
Unabhängig vom Format: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gehören USt-IdNr. beider Seiten und der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung; bei Reverse-Charge-Leistungen der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Freiwillig strukturiert kann trotzdem klug sein
Große Auslandskunden verarbeiten Rechnungen automatisch. Da XRechnung und Factur-X/ZUGFeRD auf derselben EU-Norm EN 16931 beruhen, ist eine strukturierte Rechnung oft auch grenzüberschreitend willkommen — nur verpflichtet ist dazu niemand.