Häufige Fehler in E-Rechnungen vermeiden
Die meisten Beanstandungen betreffen immer dieselben Punkte. Wer sie kennt, prüft gezielt — in einer Minute statt einer Stunde.
Die Klassiker der Pflichtangaben
Fehlendes Leistungs- oder Lieferdatum (auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht, muss es benannt sein), fehlende Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, unvollständige Anschrift des Empfängers, keine fortlaufende Rechnungsnummer. Jede dieser Lücken verletzt § 14 UStG.
Rechenfehler im Summenblock
Positionssummen, Steuerbasis, Steuerbetrag und Gesamtbetrag müssen zueinander passen — Behörden und automatisierte Empfänger lehnen unstimmige Rechnungen maschinell ab. Besonders tückisch: Rundung je Position gegenüber Rundung der Gesamtsumme.
Der vergessene § 19-Hinweis
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen — die Rechnung braucht aber den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Fehlt er, wirkt die Rechnung wie eine fehlerhafte Regelrechnung; wird fälschlich Steuer ausgewiesen, schulden Sie diese sogar.
Folgen für beide Seiten
Für den Empfänger steht der Vorsteuerabzug auf dem Spiel, für den Aussteller Rückfragen, Zahlungsverzögerung und Korrekturaufwand. Vor dem Versand einmal durch eine kostenlose Prüfung laufen lassen — verständliche Hinweise statt Fehlercodes — erspart beides.