E-Rechnung für Freiberufler: ab wann, was, wie
Für Freiberufler gelten dieselben Regeln wie für alle Unternehmen — mit einem wichtigen Sonderfall.
Empfang: gilt seit 2025 auch für Sie
Auch als Freiberufler müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können — etwa wenn Ihr Hoster oder Ihre Software-Anbieter auf XRechnung umstellen.
Ausstellen: abhängig von Umsatz und § 19
Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG, bleibt das Ausstellen freiwillig. Liegen Sie darüber, greift die Ausstellungspflicht für B2B-Umsätze: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen.
Der einfachste Weg zur ersten XRechnung
Sie brauchen keine Buchhaltungs-Software mit Abo. Für gelegentliche Rechnungen genügt ein Generator, der eine gültige XRechnung erzeugt — die XML-Datei senden Sie einfach per E-Mail. In Deutschland ist keine Plattform vorgeschrieben.
Pflichtangaben nicht vergessen
Nach § 14 UStG gehören auf jede Rechnung: vollständige Namen und Anschriften beider Seiten, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Entgelt und Steuersatz bzw. § 19-Hinweis.