Kleinbetragsrechnungen und die E-Rechnung
Nicht jede Quittung braucht das volle Programm: Bis 250 € brutto bleibt vieles beim Alten.
Keine E-Rechnungspflicht bis 250 €
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Papier oder PDF bleiben hier dauerhaft zulässig — auch nach 2028.
Weniger Pflichtangaben
Nach § 33 UStDV genügen: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz (oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung). Empfängeranschrift und fortlaufende Nummer sind nicht erforderlich.
Freiwillig strukturiert? Erlaubt
Sie dürfen auch kleine Beträge als XRechnung stellen — etwa wenn Ihr Kunde alles automatisch verarbeitet. Pflicht ist es nicht.
Vorsicht an der Grenze
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Rechnung: 250,01 € brutto ist keine Kleinbetragsrechnung mehr. Wer knapp über der Grenze liegt, braucht die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG — und ab 2027/2028 das strukturierte Format.