Kleinunternehmer und die E-Rechnung: was wirklich gilt
Viele Anbieter erzeugen künstlichen Druck. Die Rechtslage ist entspannter, als es Werbung oft darstellt.
Ausstellen: keine Pflicht — dauerhaft
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausdrücklich befreit (§ 34a UStDV). Sie dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben — auch nach 2028.
Empfangen: ja, seit 2025
Die Empfangspflicht gilt auch für Kleinunternehmer: Wenn ein Lieferant eine XRechnung schickt, müssen Sie sie annehmen und lesen können. Ein kostenloses Anzeige-Werkzeug genügt dafür.
Warum trotzdem viele freiwillig umstellen
Geschäftskunden verarbeiten Rechnungen zunehmend automatisch und bevorzugen strukturierte Formate. Wer B2B arbeitet, wird früher oder später danach gefragt — freiwillig umzustellen kann also sinnvoll sein, ist aber Ihre Entscheidung, keine gesetzliche Pflicht.
Worauf bei der freiwilligen E-Rechnung achten?
Ihre Rechnung trägt den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ und weist keine Steuer aus. Unser kostenloser Generator setzt diesen Fall korrekt um.