E-Rechnung und Privatkunden: die B2C-Regeln
Wer nur an Privatpersonen verkauft, kann durchatmen — mit zwei Fußnoten.
B2C bleibt frei
Die Ausstellungspflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiterhin auf Papier oder als PDF gestellt werden — daran ändert auch 2028 nichts.
Fußnote 1: Empfangen müssen Sie trotzdem können
Auch ein reiner B2C-Betrieb kauft ein — Hosting, Material, Werkzeug. Ihre Lieferanten dürfen seit 2025 E-Rechnungen schicken, deshalb gilt die Empfangsfähigkeit für jedes Unternehmen.
Fußnote 2: gemischte Kundschaft
Sobald ein Kunde als Unternehmer für sein Unternehmen kauft, ist es ein B2B-Umsatz — mit allen Fristen (2027 bzw. 2028). Praktisch heißt das: Die Fähigkeit, im Einzelfall eine XRechnung zu stellen, sollte auch ein überwiegend B2C-orientierter Betrieb einplanen.
Woran erkenne ich den Unternehmerkunden?
Ein klares Signal ist die Bitte um eine Rechnung mit USt-IdNr. oder Firmenanschrift. Im Zweifel fragen — und für diese Fälle genügt ein kostenloser Generator statt neuer Software.