Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für mich?

Drei Fragen — und Sie sehen, ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen und was schon heute gilt. Grundlage: § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes.

Drei Fragen

1. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
2. Lag Ihr Umsatz im Vorjahr über 800.000 €?
3. An wen stellen Sie hauptsächlich Rechnungen?

Häufige Fragen

Was heißt „empfangen können"?
Seit dem 1. Januar 2025 darf Ihnen jeder Geschäftspartner eine E-Rechnung schicken — ohne Ihre Zustimmung. Ein E-Mail-Postfach genügt technisch; Sie müssen die XML-Datei aber verarbeiten und aufbewahren können.

Zählt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Nein. Seit 2025 gilt nur noch ein strukturiertes Format (XRechnung, ZUGFeRD) als E-Rechnung; eine PDF-Datei ist eine „sonstige Rechnung“ und braucht in der Übergangszeit die Zustimmung des Empfängers.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Nein, B2C-Rechnungen sind nicht betroffen. Die Ausstellungspflicht betrifft inländische B2B-Umsätze; für Behörden (B2G) gilt die XRechnung-Pflicht schon länger.